Organisatorische Behandlung von Zahlungsrückständen
Der wiederholte Missbrauch unserer Kulanz bei Rechnungen und Zahlungsrückständen hat zu folgender organisatorischen Regelung seitens der SGL geführt:
Rechnungen werden zum Monatsanfang mit drei Wochen Zahlungsziel ausgestellt, wobei eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 2,50 anfällt.
Nicht eingegangene Beträge werden nach Ablauf dieser Frist mit dem abermaligen Zahlungsziel von drei Wochen erinnert; dieser Vorgang verursacht eine weitere Bearbeitungsgebühr (Mahngebühr) in Höhe von € 5,00.
Nach unfruchtbarer Zahlungserinnerung werden die entsprechenden Zahlungsrückstände zwecks Weiterverfolgung an ein Inkasso-Unternehmen oder einen Rechtsanwalt weitergeleitet.
Der zusätzliche Gebührenaufwand für das Inkasso-Unternehmen oder den Rechtsanwalt geht zu Lasten des säumigen Rechnungszahlers.
Sie können zusätzliche Gebührenforderungen vermeiden, indem sie ihre Beiträge innerhalb des Zahlungsziels überweisen oder der SGL einen Lastschrift-Einzug erteilen.