Sportgemeinschaft Langenfeld 92/72 e.V.
Langforter Straße 72     40764 Langenfeld  
Telefon (02173) 96095-0

Organisatorische Behandlung von Zahlungsrückständen

Der wiederholte Missbrauch unserer Kulanz bei Rechnungen und Zahlungsrückständen hat zu folgender organisatorischen Regelung sei­­tens der SGL geführt:

 

  • Rechnungen werden zum Monatsanfang mit drei Wochen Zahlungsziel ausgestellt, wo­bei eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 2,50 anfällt.

  • Nicht eingegangene Beträge werden nach Ablauf dieser Frist mit dem abermaligen Zah­lungsziel von drei Wochen erinnert; dieser Vorgang verursacht eine weitere Be­ar­bei­tungsgebühr (Mahngebühr) in Höhe von € 5,00.

  • Nach unfruchtbarer Zahlungserinnerung werden die entsprechenden Zah­lungs­rück­stän­de zwecks Weiterverfolgung an ein Inkasso-Unternehmen oder einen Rechtsanwalt wei­ter­ge­lei­tet.

  • Der zusätzliche Gebührenaufwand für das Inkasso-Unternehmen oder den Rechtsanwalt geht zu Las­ten des säumigen Rechnungszahlers.

  • Sie können zusätzliche Gebührenforderungen vermeiden, indem sie ihre Beiträge innerhalb des Zahlungsziels überweisen oder der SGL einen Lastschrift-Einzug erteilen.



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