Sportgemeinschaft Langenfeld 92/72 e.V.
Langforter Straße 72     40764 Langenfeld  
Telefon (02173) 96095-0

Hinweise zur Beantragung der Voll-, Zeitmitgliedschaft oder Kursteilnahme über den Anmeldebeleg

(Stand: 01.01.2006)

Durch Ankreuzen des Feldes "Ich möchte ... Vollmitglied werden", entschließen Sie sich zur längerfristigen Vereinsmitgliedschaft (mind. sechs Monate). Diese ist mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Halbjahres- (30.06.) oder Jahresende (31.12.) kündbar. Die Beiträge für die Vollmitgliedschaft sind günstiger als die der Zeitmitgliedschaft.

Durch Ankreuzen des Feldes "Ich möchte ... Zeitmitglied werden", wählen Sie die Form der Mitgliedschaft mit kurzfristiger Bindung (mindestens sechs ganze Monate mit Vorgabe des Austrittstermins immer zum letzten Tag des Austrittsmonats).

Die mit dem Ersteintritt oder Wiedereintritt verbundenen Aufnahmegebühren und Monatsbeiträge sind in der jeweils aktuellen Angebotsübersicht bzw. im aktuellen Aushang der AGB aufgeführt. Mit der Vollmitgliedschaft oder Zeitmitgliedschaft sind Sie berechtigt, an allen Vereinsangeboten gegebenenfalls durch zusätzliche Entrichtung von ermäßigten Teilnahmegebühren und / oder Abteilungsbeiträgen teilzunehmen.

Durch Ankreuzen des Feldes "Anmeldung nur zur Kursteilnahme" werden Sie ebenfalls Vereinsmitglied, jedoch nur für den jeweils abgeschlossenen Zeitraum der gewählten Kursfolge.

Als Voll-, Zeitmitglied bzw. Kursteilnehmer sind Sie nach der Entrichtung der Beiträge und / oder Gebühren bei der Sporthilfe des LandesSportBundes NRW gegen Unfallfolgen versichert. Ohne Anmeldung und ohne Beitrags- bzw. Gebührenentrichtung besteht kein Versicherungsschutz.

Der Vereinsbeitritt wird mit einer Aufnahmebestätigung beantwortet, die alle für den Verein relevanten Daten des Mitgliedes wiederholt und den anstehenden Erstbeitrag anführt. Bei Unstimmigkeiten bitten wir um Rücksprache. Der Erstbeitrag der Voll- oder Zeitmitgliedschaft setzt sich aus der Aufnahmegebühr und den restlichen Monatsbeiträgen bis zur nächsten Beitragsfälligkeit zusammen.

Lastschriftzahler (bei Abbuchungsermächtigung) werden nach Zustellung der Beitrittsbestätigung mit den anstehenden Beträgen im Folgemonat des Eintritts belastet. Stornokosten, die vom Kontoinhaber verursacht werden, gehen zu Lasten des Zahlers. Rechnungszahler erhalten eine Zahlungsaufforderung mit der Bearbeitungsgebühr (€ 2,50) für Rechnungszahler. Barzahlung ist unüblich und wird im evtl. Anwendungsfall wie Rechnungszahlung behandelt.

Eine Beitragsermäßigung für volljährige Auszubildende, Schüler, Studenten und Wehr- /Ersatzdienstleistende kann nur bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung gewährt werden. Nach Ablauf des Ermäßigungszeitraums ist eine erneute Bescheinigung eigenständig einzureichen. Fristgerechte schriftliche Kündigungen der Vereinsmitgliedschaft werden mit einer Austrittsbestätigung beantwortet. Die Beendigung der Mitgliedschaft befreit nicht von der Erfüllung etwa noch bestehender Verpflichtungen gegenüber dem Verein. Eine Rückvergütung von Beiträgen erfolgt nur insoweit, wie Beiträge über den Mitgliedszeitraum hinaus
entrichtet wurden. Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlischt die erteilte Einzugsermächtigung.

(es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SGL, siehe Aushänge "die Geschäftsstelle informiert")



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