SGL-Mitgliedschaft
Aktuelle Beiträge und Gebühren
Beitrags- und Gebührenordnung
1. Beitragsarten, Fachbereiche und Abteilungen
Der Vereinsbeitrag setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag für die Mitgliedschaft im Verein und dem Zusatzbeitrag für die Mitgliedschaft in einer Abteilung und/oder einem Fachbereich. Der Grundbeitrag dient der Erfüllung unseres satzungsgemäßen Zwecks. Er ist abteilungsübergreifend. Seine Höhe wird satzungsgemäß vom Hauptausschuss festgelegt.
In Abteilungen sind alle Sportangebote organisiert, die von ehrenamtlichen Abteilungsleiter*innen geführt werden. Diese werden jeweils auf Abteilungsversammlungen gewählt. Auch die Höhe des Abteilungsbeitrags (Zusatzbeitrag) wird im Rahmen der Abteilungsversammlung beschlossen.
Unter Fachbereich fallen alle Sportmöglichkeiten, die von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen geleitet werden. Diese werden vom Vorstand benannt.
2. Gebühren
Bei Neuaufnahme in den Verein sowie bei Wiedereintritt nach mehr als einem Monat Unterbrechung wird einmalig eine Aufnahmegebühr in doppelter Höhe des Grundbeitrags erhoben.
Das Transponderarmband für CheckIn und CheckOut sowie für die Nutzung unsere Spinde im Bewegungszentrum ist Eigentum des Mitglieds und wird bei erstmaliger Ausgabe nicht extra berechnet. Bei Verlust müssen Mitglieder ein neues Armband zum Preis von 15 € erwerben.
Studio: Informationen zu den Kosten für Testungen im Studio (Körperzusammensetzung und Beweglichkeit) sind von der jeweiligen Mitgliedschaft abhängig und hängen im Foyer des Bewegungszentrums sowie im Studio aus.
Für die Einweisung in den Five-Parcour wird eine einmalige Gebühr von 49 € erhoben.
Sauna: die Nutzung der Sauna ist nur SGL-Mitgliedern vorbehalten. Der Betrieb der Sauna ist eine freiwillige Leistung des Vereins und nicht fester Bestandteil des Angebotsumfangs der Fit und Gesund plus- und Studiomitgliedschaft.
Bescheinigungen: Für das Erstellen von Mitglieds-, Beitrags- und Kursbescheinigungen berechnen wir 3 € pro Bescheinigung. Bescheinigungen für ausgeschriebene Präventionskurse sind kostenfrei.
3. Gebühren für Kurse
Die aktuelle Höhe der Gebühren für befristete Kurse werden jeweils für die Kurszeiträume aktualisiert und sind kosten- und laufzeitorientiert. Sie sind unter www.sglangenfeld.de beim jeweiligen Kurs einsehbar.
Die Transponderkarte für CheckIn und CheckOut sowie für die Nutzung unserer Spinde im Bewegungszentrum ist Eigentum der/des Kursteilnehmers bzw. der Kursteilnehmerin und wird bei der Ausgabe zum Kursbeginn nicht extra berechnet. Bei Verlust müssen Kursteilnehmer*innen eine neue Karte zum Preis von 10 € erwerben.
4. Beitrags- und Gebührenentrichtung
Die Beitragspflicht beginnt in dem Monat, in dem der Antragsteller satzungsgemäß aufgenommen wurde (schriftliche Aufnahmebestätigung wurde zugesandt).
Die Mitgliedsbeiträge des Vereins werden i.d.R. im Lastschriftverfahren je nach gewünschtem Zahlungsrhythmus im Voraus eingezogen. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln. Die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge erfolgt in der Regel bis zum 5. Tag eines Monats.
Bei Zahlung per Rechnung wird eine Rechnungsgebühr in Höhe von 3 € pro Rechnung berechnet.
Die Gebühren für die Kurzzeitangebote werden i.d.R. zwei Monate vor Kursstart in Rechnung gestellt bzw. abgebucht.
5. Freistellung von Beiträgen und Gebühren
Bei Nachweis einer schweren Erkrankung/Operation kann eine befristete Befreiung von den Fachbereichsgebühren bzw. Abteilungsbeiträgen beantragt werden. Die ärztlich attestierte Ausfalldauer muss mindestens sechs Wochen betragen (rückwirkende Erstattung jedoch für maximal drei Monate).
Zudem kann eine Beitragsfreistellung gewährt werden bei Schwangerschaft gegen Vorlage des Mutterpasses sowie bei berufs- oder studienbedingten Auslandsaufenthalten von mind. 3 Monaten (Nachweis erforderlich)
6. Mahnwesen
Wird die im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogene Forderung des Vereins vom Bankinstitut des Mitglieds nicht eingelöst, wird das Mitglied schriftlich durch die Geschäftsstelle angemahnt. Die Kosten der Rücklastschrift trägt der Verursacher. Rücklastschriften führen zur Umstellung von Lastschriftzahlung auf Rechnungszahlung. Die Rückumstellung erfolgt nur nach schriftlichem Antrag (neue Einzugsermächtigung).
Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € erhoben.
Mitglieder, die trotz Zahlungserinnerung mit ihren Beitragszahlungen in Rückstand sind, können bis zur vollständigen Begleichung aller ausstehenden Beitragsforderungen (bzw. bis zum Ausschluss aus dem Verein gem. Satzung) von der Teilnahme an Sportangeboten des Vereins ausgeschlossen werden.
Mahnungen mit Verzug werden als 2. Mahnung in Erinnerung gebracht. Für diese Mahnung wird eine weitere Bearbeitungsgebühr von 5 € erhoben.
Nicht erfüllte 2. Mahnungen werden nach erfolgloser gütlicher Regelung seitens des Vereins einem Inkasso-Unternehmen übergeben. Der Forderungsausgleich wird dann von den kosten- und gebührenpflichtig für den Zahlungspflichtigen durchgeführt. Mit Einleitung des Mahnverfahrens wird auch das Verfahren zum Ausschluss aus dem Verein mit satzungsgemäßem Vorstandsbeschluss auf den Weg gebracht.
7. Änderung der Mitgliedschaft
Ab dem 26. Lebensjahr erfolgt die automatische Änderung auf den Erwachsenenbeitrag. Mit Eintritt ins 66. Lebensjahr wird automatisch der reduzierte Vereinsbeitrag berechnet.
Das Hinzubuchen einer neuen Abteilung ist zu jedem Monatsersten möglich, die Kündigung einer bestehenden Abteilung bzw. Fachbereichs nur zum nächsten Quartal (Frist 1 Monat). Ein Wechsel in den Fachbereich Fitness-Studio ist auch zum 15. eines Monats möglich.
Bei Wohnortwechsel von mehr als 30 km Entfernung besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft außerhalb der Kündigungsfristen zu beenden (Vorlage Ummeldung o.Ä.).
Konto- und Anschriftenänderungen müssen der Geschäftsstelle schriftlich mitgeteilt werden. Kosten, die dem Verein durch nicht gemeldete Änderungen entstehen, trägt das Mitglied.
8. Sonstiges
Das Mitglied ist nicht zur Kürzung von Beiträgen und Gebühren berechtigt, wenn Trainingseinheiten aufgrund von Umständen, die der Verein nicht zu vertreten hat (z. B. Hallenschließung) oder durch Ausfall von Trainer*innen oder Übungsleitenden (z. B. durch Erkrankung) nicht erbracht werden können und ein Ersatz kurzfristig nicht gestellt werden kann.
Während der Schulferien des Landes NRW ruht der Sport- und Angebotsbetrieb in den städtischen Hallen. In welcher Form in den vereinseigenen Sportstätten während der Schulferien Sport angeboten wird, wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Teilnahme am Sportbetrieb der SGL ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Anmeldungen für Voll- und Zeitmitgliedschaft sowie für Kurse sind verbindlich und können nicht widerrufen werden. Die Nutzung der SGL-Hallen sowie des Bewegungsbades ohne Übungsleiter*in ist verboten.
Stand 01.05.2025